Schulungs-Paket
Zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehört auch, nach Art. 39 DS-GVO, die Schulung von Mitarbeitern.
Durch die Schulung im Datenschutz wird insbesondere das Problembewusstsein der Mitarbeiter für datenschutzrelevante Fragestellungen gestärkt.
Die Mitarbeiter werden zu einem datenschutzkonformen Verhalten befähigt.
In turnusmäßigen Schulungen müssen die Mitarbeiter auf den Datenschutz sensibilisiert werden.
Diese Aufgabe können wir für Sie übernehmen, wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten haben oder dieser mit anderen Aufgaben ausgelastet ist.
Inhalte:
- Grundsätze des Datenschutzes.
- Grundlagen der Datenverarbeitung.
- Wesentliche Begriffe des Datenschutzes und ihr rechtlicher Rahmen.
- Betroffenenrechte.
- Verhalten bei Datenschutzverletzungen und Verstößen.
- Technische und organisatorische Maßnahmen / zur Datensicherheit.
- Datenschutzrichtlinien im Unternehmen.